Qualifikation Taubblinden-Assistenz
Taubblinden-Assistenz benötigt für eine professionelle Tätigkeit eine Fülle von Qualifikationen, die sie in einer Ausbildung erlernt.
Der Qualitätstandard wird gesichert durch Weiterbildung, Wissenschaft, Berufsverband und nicht zuletzt durch die ständige Praxis. Zu den Qualifikationen der Taubblinden-Assistenz zählen – angelehnt an den Mindeststandard der Qualifikation 1) - gute Kenntnisse in den folgenden Bereichen:
- Kommunikation (Strategie, Bedingungen, Konzept und digitale Kommunikation)
- Deutsche Gebärdensprache
- taktilgebärden
- angepasstes Gebärden für Menschen mit Sehbehinderung
- Lormen (Kenntnisse wie Themen, Dialoge und Bilder gut in Lormen dargestellt werden können)
- Lautsprache (Deutsch: schriftlich und ggf. mündlich)
- haptische Zeichen
- Punktschrift/Braille (Blindenvollschrift)
- Umgang mit Hilfsmitteln (Tabli, Mikroportanlage ...)
- Führtechnik (Sehendebegleitung)
- Wissen über die Fähigkeiten taubblinder Menschen
- Kulturverständnis von Hörenden, Gehörlosen, Blinden, Sehenden und Taubblinden
- Sozialisation und Psychodynamik von Menschen mit Taubblindheit
1)
Angelehnt an den Mindeststandard der Qualifikation einer Taubblinden-Assistenz (GFTB)
Quellenangabe: Gemeinsamer Fachausschuss Hörsehbehindert/Taubblind (2012): Qualifikationsprofil für Taubblindenassistentinnen und -assistenten