Zahlen und Fakten rund um Taubblindheit

Wer weder sehen noch hören kann, ist taubblind/hörsehbehindert (im Folgenden werden die Begriffe hörsehbehindert und taubblind synonym verwendet).

Taubblindheit ist seit 2017 als eigenständige Behinderung in Deutschland anerkannt. Es gibt im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen TBL.

Taubblindheit ist mehr als nur gehörlos und blind. Menschen mit dieser Beeinträchtigung sind auf Assistenz angewiesen, wenn sie den Fernsinn (z.B. das Sehen) durch den anderen Fernsinn (das Hören) nicht, oder nur teilweise kompensieren können.

Menschen mit Taubblindheit sind sehr unterschiedlich. Es gibt nicht „den“ einen Taubblinden. Manche Taubblinde bevorzugen die Gebärdensprache, andere die Lautsprache. Oft wird zu der Gebärdensprache das Daktylieren (abgefühltes Fingeralphabet) oder Lormen (Alphabet liegt in der Hand) verwendet zum Buchstabieren von Namen und einzelnen Wörtern. Auch kann beim Lormen haptische Zeichen oder taktile Gebärden kombiniert werden. Diese „Mischformen“ der Kommunikation sind häufig zu finden.

Laut der UN-Konvention und dem (deutschen) Recht haben Menschen mit Taubblindheit ein Rechtsanspruch auf ein Teilhabe an der Gesellschaft. Taubblinden-Assistenz ist ein integraler Bestandteil für die Sicherung eines selbstbestimmten Lebens der Menschen mit Taubblindheit.

Die Zahl der Menschen mit Taubblindheit wird für Deutschland auf 9.000 gerechnet (GFTB). Dies bedeutet für Nordrhein-Westfalen knapp 2.000 Menschen mit Taubblindheit.

Menschen mit Taubblindheit lassen sich in vier Gruppen einteilen:

  1. taubblind geborene Menschen
  2. blind geborene Menschen mit erworbener Hörschädigung
  3. schwerhörig, gehörlos geborene Menschen, mit erworbener Sehbehinderung/Blindheit
  4. Menschen, die im Laufe ihres Lebens Hörschädigung und Sehbehinderung erwerben