Merkzeichen TBL

Das Merkzeichen TBL erhalten schwerbehinderte Menschen, die wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 UND wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 haben.
Zusätzlich können weitere Merkzeichen vorhanden sein z. B. Gl für gehörlos, Bl für blind, H für hilflos, B für Begleitperson.

Der Schwerbehindertenausweis wird bei dem jeweiligen Versorgungsamt beantragt. Falls ein Schwerbehindertenausweis bereits vorhanden ist, kann ein Antrag auf Verschlechterung gestellt werden, um zu prüfen, ob das TBL Merkzeichen einer Person zusteht.

Taubblinde Menschen können sich von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen.